MwSt.-Befreiung beantragen
Gemäß § 12 Abs. 3 UStG beträgt der Umsatzsteuersatz 0 % für die Lieferung von Solarmodulen an Betreiber von Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert werden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Dies gilt auch für wesentliche Komponenten und Stromspeicher.